UNSERE GEWÄSSER
Gewässer und Fangbedingungen
Im Folgenden sind Screenshots unserer Gewässer auf
GoogleMyMaps zu sehen.
Am Ende der Seite ist ein Link direkt zu
GoogleMyMaps.
Dort kann auch "gezoomt" werden, um Details zu erkennen.
Auch das Navigieren z.B. zu den Markierungen ist
möglich
Teich Renzendorf

Fangbedingungen: Es darf ab 1.4.2025 bis 28.2.2026 mit zwei Handangeln, davon nur eine auf Raubfisch, geangelt werden. Das Angeln ist nur im Großen Teich und nur von der Dammkrone aus gestattet. Hecht und Zander sind freigegeben!
Fangbeschränkung: 2 Karpfen täglich, 15 Karpfen im Jahr 2025, 3 Forellen täglich, 30 Forellen im Jahr 2025, 1 Hecht oder Zander täglich, je 3 im Jahr 2025.
Sind 3 Forellen gefangen worden, ist an diesem Tag das Angeln einzustellen.
Das Befahren des Teichgeländes ist verboten. Ausnahme sind die Parkplätze an der Hütte.
Schwalm-Storndorf-Renzendorf
mit Erlenbach und Mühlgraben

Fangbedingungen: Es darf ab 1.4.2025 bis 30.9.2025 mit einer Handangel geangelt werden. Von 19:00 Uhr bis Sonnenaufgang ist eine weitere Handangel erlaubt.
Fangbeschränkung: 3 Forellen täglich, 40 Stück im Jahr 2025.
Sind 3 Forellen gefangen worden, ist an diesem Tag das Angeln einzustellen.
Schwalm-Altenburg-Heidelbach

NEU !!! Der Gesamtabschnitt der Schwalm erstreckt sich nun von Altenburg bis Heidelbach, mit Ausnahme der gelb markierten Strecke bei Alsfeld, die gesperrt ist. Die Grenzen sind durch weiße Pfosten (bei REWE und bei den Pferdekoppeln) markiert. !!!
Noch mehr Details sind in GoogleMyMaps ersichtlich. Einfach zu GoogleMyMaps wechseln und den gelben Abschnit anzoomen. Durch Click auf die blauen Fische erscheinen Fotos der Grenzen. zu GoogleMyMaps-NEU...
Fangbedingungen: Es darf ab 1.4.2025 bis 30.9.2025 mit einer Handangel geangelt werden. Von 19:00 Uhr bis Sonnenaufgang ist eine weitere Handangel erlaubt.
Fangbeschränkung: 3 Forellen täglich, 40 Stück im Jahr 2025; Hecht frei, Barben ganzjährig gesperrt.
Sind 3 Forellen gefangen worden, ist an diesem Tag das Angeln einzustellen.
Grosser Lehnheimer Teich

Fangbedingungen: Es darf ab 1.4.2025 bis 31.1.2026 mit zwei Handangeln, davon nur eine Raubfischangel, geangelt werden.
Fangbeschränkung: 2 Karpfen oder Schleien täglich, je 10 Stück im Jahr 2025, 2 Hechte oder Zander täglich, je 6 im Jahr 2025.
Kleiner Fräuleinsteich

Fangbedingungen: Es darf ab 1.4.2025 bis 31.1.2026 mit einer Handangel geangelt werden.
Fangbeschränkung: 1 Karpfen oder Schleie täglich, je 5 im Jahr 2025, 1 Hecht oder Zander täglich, je 3 im Jahr 2025.
Bergteich

Wegen Bauarbeiten des HessenForsts im Jahr 2025 gesperrt!
Erlenteich

Fangbedingungen: Es darf ab 01.04.2025 bis 31.01.2026 mit einer Handangel geangelt werden.
Fangbeschränkung: 3 Forellen täglich, 20 im Jahr 2025, 2 Karpfen täglich, 10 im Jahr 2025, 1 Zander täglich, 3 im Jahr 2025; Hecht frei.
Sind 3 Forellen gefangen worden, ist an diesem Tag das Angeln einzustellen.
Stausee

Fangbestimmung: Es darf mit zwei Handangeln geangelt werden. Zum Spinn- und Fliegenfischen ist nur eine Rute erlaubt. Eine zweite, ruhende Angel ist während des Spinn- und Fliegen- Fischens nicht gestattet.
Das Angeln auf Friedfisch ist nur mit Einfachhaken gestattet.
Kunstköder, Fische bzw. Fischfetzen sind erst ab dem Anangeln am 1.6.2025 auf Raubfisch erlaubt.
Ein geeigneter Kescher ist mitzuführen!
Fangbegrenzung: Täglich 2 Karpfen, sowie 2 Hechte oder Zander.
Fangbeschränkung im Jahr 2025: 12 Hechte oder Zander, 20 Karpfen.
Der Raubfischfang ist vom 1.6.2025 bis 31.1.2026 erlaubt. Alle anderen Fischarten ohne Beschränkung (außer Schonzeiten). Das Zurücksetzen von gefangenen Welsen, auch untermaßige, ist nicht gestattet. Der Wels darf das ganze Jahr über beangelt werden! Die Schleie ist ganzjährig gesperrt!
Bestimmungen: Es gelten die Bestimmungen der Hessischen Fischereiordnung einschließlich deren Schonzeiten!
Mindest- und Höchstmaße: Aal 50-70 cm, Bachforelle 25 cm, Rotfeder 20-30 cm, Karpfen ab 35 cm, Wildkarpfen 45-60 cm, Zander ab 50 cm, Hecht 50-90 cm.
Angelgrenzen: Schilder am Ost- u. Westufer markieren die Angelgrenzen zum Schongebiet.
Besonderheiten und Anmerkungen: Ab 1.10.2025 wird der Stausee abgelassen! Es darf weiterhin geangelt werden. Der Friefisch ist wegen Fischbesatz erst von Januar 2026 bis März 2026 wegen Fischbesatz gesperrt.
Das Gelände vom Seehotel darf nicht betreten werden!
Das Angeln von der Seetribüne aus ist verboten!
Der Angelplatz ist sauber zu verlassen!
Ab 1.4.2025 ist das Angeln, nur für Mitglieder und Gäste, vom Ruderboot (auch mit E-Motor) innerhalb der Naturschutzgrenzen erlaubt. Vom Ablauftrichter ist ausreichend Abstand zu halten! Innerhalb der Bojen!
Fanglisten (in Papierform) sind spätestens bis zum 31.12.2025 bei den Gewässerwarten abzugeben.
Bei Kontrollen sind die Angelpapiere und der Fang vorzuzeigen!
Allgemeine Fangbedingungen
Schonzeiten und Entnahmemaße

Allgemeine Regeln
- Alle Vereinsgewässer dürfen nur vom Ufer aus befischt werden. Ausnahme: Das Spinn- und Fliegenfischen ist im Wasser stehend erlaubt.
- Ist das Gewässer zu mehr als 50% zugefroren, ist das Angeln verboten.
- Das Angeln auf Friedfisch ist nur mit Einfachhaken gestattet.
- Köderfische sind in dem Gewässer zu fangen, in dem auf Raubfisch geangelt werden soll. Tiefgefrorene Köderfische aus anderen Gewässern dürfen mitgebracht werden.
- Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist grundsätzlich verboten!
- Fische dürfen nur im Rahmen des Fanglimits gehältert werden. Das Zurücksetzen gehälterter Fische ist verboten.
- Das Hessische Fischereigesetz ist zu befolgen.
- Ein geeigneter Kescher ist mitzuführen.
- Die Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder zum Fischfang ist verboten!
- Entnahmemaße und Schonzeiten sind unbedingt einzuhalten. Verangelte, untermaßige Fische, auch solcher Art, die geschont werden, sind mit Haken und abgeschnittener Schnur aufzubewahren und bei Kontrollen vorzuzeigen.
- Der verangelte, untermaßige oder übermaßige Fisch unterliegt der Fangbeschränkung.
- Die bei Veranstaltungen gefangenen Fische unterliegen nicht dem Fanglimit und dürfen nicht gemeldet werden.
- Vermeidet Flurschäden, meldet Unregelmäßigkeiten an die Gewässerwarte oder an den Vorsitzenden.
- Das Einsetzen von lebenden Fischen ohne Zustimmung der Gewässerwarte führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Verein.