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UNSERE GEWÄSSER

Gewässer und Fangbedingungen

Im Folgenden sind Screenshots unserer Gewässer auf GoogleMyMaps zu sehen.
Am Ende der Seite ist ein Link direkt zu GoogleMyMaps.
Dort kann auch "gezoomt" werden, um Details zu erkennen. Auch das Navigieren z.B. zu den Markierungen ist möglich

Teich Renzendorf


Fangbedingungen: Es darf ab 1.4.2024 bis 28.2.2025 mit zwei Handangeln, davon nur eine auf Raubfisch, geangelt werden. Das Angeln ist nur im Großen Teich und nur von der Dammkrone aus gestattet.
Fangbeschränkung: 2 Karpfen täglich, 15 Karpfen im Jahr 2024, 3 Forellen täglich, 30 Forellen im Jahr 2024. Hecht und Zander sind ganzjährig gesperrt!
Sind 3 Forellen gefangen worden, ist an diesem Tag das Angeln einzustellen.
Das Befahren des Teichgeländes ist verboten. Ausnahme sind die Parkplätze an der Hütte.

Schwalm-Storndorf-Renzendorf
mit Erlenbach und Mühlgraben


Fangbedingungen: Es darf ab 1.4.2024 bis 30.9.2024 mit einer Handangel geangelt werden. Von 19:00 Uhr bis Sonnenaufgang ist eine weitere Handangel erlaubt.
Fangbeschränkung: 3 Forellen täglich, 40 Stück im Jahr 2024.
Sind 3 Forellen gefangen worden, ist an diesem Tag das Angeln einzustellen.

Schwalm-Eudorf-Heidelbach


Fangbedingungen: Es darf ab 1.4.2024 bis 30.9.2024 mit einer Handangel geangelt werden. Von 19:00 Uhr bis Sonnenaufgang ist eine weitere Handangel erlaubt.
Fangbeschränkung: 3 Forellen täglich, 40 Stück im Jahr 2024.
Sind 3 Forellen gefangen worden, ist an diesem Tag das Angeln einzustellen.

Grosser Lehnheimer Teich


Fangbedingungen: Es darf ab 1.4.2024 bis 31.1.2025 mit zwei Handangeln, davon nur eine Raubfischangel, geangelt werden.
Fangbeschränkung: 2 Karpfen täglich, 10 Stück im Jahr 2024, 2 Hechte täglich, 6 Stück im Jahr 2024.
Schleien und Zander sind ganzjährig gesperrt!

Kleiner Fräuleinsteich


Fangbedingungen: Es darf ab 1.4.2024 bis 31.1.2025 mit einer Handangel geangelt werden.
Fangbeschränkung: 1 Karpfen oder Schleie täglich, 5 Stück im Jahr. 1 Hecht oder Zander täglich, 3 im Stück im Jahr 2024.

Bergteich


Wegen Bauarbeiten des HessenForsts im Jahr 2024 gesperrt !

Erlenteich


Fangbedingungen: Es darf ab 01.04.2024 bis 31.01.2025 mit einer Handangel, an Sonn- und Feiertagen nur bis 13.00 Uhr, geangelt werden.
Fangbeschränkung: 3 Forellen täglich, 20 Stück im Jahr 2024, 2 Karpfen täglich, 10 Stück im Jahr 2024, 1 Zander täglich 3 Stück im Jahr 2024, Hecht frei.
Das Angeln mit künstlichen Ködern ist verboten!
Sind 3 Forellen gefangen worden, ist an diesem Tag das Angeln einzustellen.

Stausee


Fangbestimmung: Es darf mit zwei Handangeln geangelt werden, zum Spinn-u.Fliegenfischen ist nur eine Rute erlaubt. Eine zweite, ruhende Angel ist während des Spinn- und Fliegen- Fischens nicht gestattet.
Das Angeln auf Friedfisch ist nur mit Einfachhaken gestattet.
Kunstköder, Fische bzw. Fischfetzen sind erst ab dem Anangeln am 2.6.2024 auf Raubfisch erlaubt.
Ein geeigneter Kescher ist mitzuführen!
Fangbegrenzung: Täglich 2 Karpfen, sowie 2 Hechte oder Zander.
Fangbeschränkung im Jahr 2024:12 Hechte oder Zander, 20 Karpfen.
Der Raubfischfang ist vom 2.6.2024 bis 31.1.2025 erlaubt. Alle anderen Fischarten ohne Beschränkung (außer Schonzeiten). Das Zurücksetzen von gefangenen Welsen, auch untermaßige, ist nicht gestattet. Der Wels darf das ganze Jahr über beangelt werden! Die Schleie ist ganzjährig gesperrt!
Bestimmungen: Es gelten die Bestimmungen der Hessischen Fischereiordnung einschließlich deren Schonzeiten!
Mindest- und Höchstmaße: Aal 50-70 cm, Bachforelle 25 cm, Rotfeder 20-30 cm, Karpfen ab 35 cm, Wildkarpfen 45-60 cm, Zander ab 50 cm, Hecht 50-90 cm.
Vom 1.11.2024 bis 31.12.2024 ist das Angeln auf Friedfisch verboten! Grund: Schonzeit wegen Fischbesatz.
Angelgrenzen: Schilder am Ost- u. Westufer markieren die Angelgrenzen zum Schongebiet. Das Gelände vom Seehotel, darf nicht betreten werden! Das Angeln von der Seetribüne aus ist verboten!
Der Angelplatz ist sauber zu verlassen!

Allgemeine Fangbedingungen

Schonzeiten und Entnahmemaße


  • Die Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder zum Fischfang ist verboten!
  • Die Mindestmaße und Maximalmaße sind unbedingt einzuhalten. Verangelte, untermaßige Fische, auch solcher Art, die geschont werden, sind mit Haken und abgeschnittener Schnur aufzubewahren und bei Kontrollen vorzuzeigen.
  • Der verangelte, untermaßige oder übermaßige Fisch unterliegt der Fangbeschränkung.
  • Die bei Veranstaltungen gefangenen Fische unterliegen nicht dem Fanglimit.
  • Vermeidet Flurschäden, meldet Unregelmäßigkeiten an die Gewässerwarte oder an den Vorsitzenden.
  • Das Einsetzen von lebenden Fischen ohne Zustimmung der Gewässerwarte führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Verein.

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